Kriterien für die Zuweisung des Schulguthabens
Beschluss Nr. 1 vom 20. Februar 2018 – Abänderung der Punktevergabe laut Rundschreiben Nr. 45/2018 der deutschen Bildungsdirektion
Die vorliegenden Kriterien werden vom Lehrerkollegium der Landeshotelfachschule festgelegt. Die Zuständigkeit für die Punktezuweisung an den einzelnen Schüler/die einzelne Schülerin liegt beim Klassenrat.
Ausgangspunkt für die Zuweisung ist der Notendurchschnitt. Die von den Bestimmungen (M.D. vom 16.12.2009, Nr. 99) für den jeweiligen Notendurchschnitt vorgesehene Bandbreite darf nicht über- oder unterschritten werden.
Die Verschiebung der Entscheidung über eine Versetzung von Juni auf Ende August (Nachprüfungen) darf keinen negativen Einfluss auf die Zuerkennung des Schulguthabens haben (M.D. vom 3.10.2007, Nr. 80 und M.V. vom 5.11.2007, Nr. 92).
Unter Berücksichtigung des Notendurchschnitts und anerkannter Bildungsguthaben wird das Schulguthaben laut folgender Tabelle vergeben:

