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Landeshotelfachschule Bruneck

Kriterien für die Zuweisung eines Bildungsguthabens

Für Bildungsguthaben darf höchstens ein Punkt vergeben werden. Jedes Bildungsguthaben kann nur einmal in das Schulguthaben einbezogen werden, außer es handelt sich z. B. um aufbauende Kurse oder Lehrgänge.

Das Ansuchen für die Anerkennung von Bildungsguthaben, (schulintern und schulextern) sind innerhalb 15. Mai online abzugeben. Dazu ist es notwendig, dass Sie sich beim Onlineformular mit Ihrer @lhfs-bruneck.info-Adresse anmelden. Dem Ansuchen sind die entsprechenden Diplome, Zertifikate oder Bestätigungen (zum Beispiel über die Mitgliedschaft in Vereinen) beizulegen.

Seit dem Schuljahr 2024/2025 gilt, dass die höhere Punktezahl der jeweiligen Bandbreite nur dann vergeben werden kann, falls die Verhaltensnote mindestens 9 beträgt. Diese Bestimmung findet Anwendung bei der Zuweisung der Schulguthaben für die dritten, vierten und fünften Klassen. Die in den Vorjahren bereits zugewiesenen Schulguthaben bleiben hingegen unverändert.

Link zum Formular

Bildungsguthaben

Letzte Aktualisierung: 11/04/2025