Allgemeine Bewertungskriterien der LHFS-Bruneck
genehmigt in der Plenarkonferenz vom 16.06.2022 - angepasst aufgrund des Beschlusses des Lehrerkollegiums vom 14.06.2024 (Aufhebung der Semesterteilung)

Grundsätze der Bewertung
Die Bewertung ist ein Teil des Lernens und bringt zum Ausdruck, in welchem Ausmaß die einzelnen Schülerinnen und Schüler die Lernziele und Leistungsanforderungen sowie die übergreifenden Kompetenzen erreicht bzw. erfüllt haben.
Noten haben Orientierungscharakter für den eigenen Lernfortschritt und unterstützen die Selbsteinschätzung. Sie tragen dazu bei, den Lernerfolg zu steigern sowie die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu fördern. Bei der einzelnen Bewertung handelt es sich um ein pädagogisches Fachurteil, das dem Grundsatz der Transparenz und Objektivität entspricht. Unabhängig von der Leistung soll ein Feedback immer in wertschätzender Art und Weise gegeben werden. Das Verhalten des Schülers, der Schülerin beeinflusst die Leistungsbeurteilung in den einzelnen Fächern nicht; dafür ist eine eigene Verhaltensnote vorgesehen, welche vom Klassenrat bestimmt wird.
Gegenstand und Gliederung der Bewertung
Die Leistungserhebungen werden so gestaltet, dass sie dem erteilten Unterricht entsprechen und geeignet sind, den Fortschritt der Schülerinnen und Schüler in Bezug auf ihre Möglichkeiten und Ausgangslage zu beurteilen. Hausaufgaben unterliegen dem Prinzip der Sinnhaftigkeit und sind wie die Leistungskontrollen über die Woche verteilt. Beim Ausmaß wird auf die Belastbarkeit der Schüler und Schülerinnen so gut wie möglich Rücksicht genommen. Von Hausaufgaben über Wochenenden oder über die Ferien sollte grundsätzlich abgesehen werden.
Mitteilung der Bewertungskriterien
Die Bewertungskriterien in den einzelnen Fächern werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres zugänglich gemacht.
Formen der Leistungsbeurteilung
Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage von mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungsfeststellungen. Zusätzliche Elemente sind die Bewertung von Mitarbeit (Arbeits- und Lernverhalten), Gesamtentwicklung und Selbstständigkeit. Diese müssen nachvollziehbar und kontinuierlich dokumentiert sein und sollen die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung fördern. Grundsätzlich werden alle Noten gleich gewichtet.
Anzahl der Leistungsbeurteilungen
Die Anzahl der Bewertungselemente in jedem Fach orientiert sich an der Anzahl der Wochenstunden, d.h. pro Wochenstunde ein bis zwei Bewertungselemente, wobei jedes Fach mindestens drei Bewertungselemente nachweisen muss.
Werden von den Schülerinnen und Schülern Lernzielkontrollen nicht wahrgenommen, werden Ersatztermine angeboten und im digitalen Register vermerkt.
Verteilung der Leistungsfeststellungen
Innerhalb einer Woche finden nicht mehr als drei schriftliche Leistungsfeststellungen und innerhalb eines Tages findet nicht mehr als eine schriftliche Leistungsfeststellung statt. Ausnahmefälle sind mit der Klasse rechtzeitig abzusprechen. Die Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten werden innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt, die Ergebnisse der praktischen und mündlichen Leistungsfeststellungen innerhalb des Schultages.
Termine der Leistungserhebung werden rechtzeitig mit den Schülerinnen und Schülern vereinbart und im digitalen Register eingetragen.
Nicht erbrachte und vorgetäuschte Leistungen
Eine nicht erbrachte Leistung (z.B. Abgabe einer leeren Lernzielkontrolle oder Verweigerung einer mündlichen Prüfung, nicht erfüllte Arbeitsaufträge) können eine negative Mitarbeitsnote im entsprechenden Fach mit sich bringen.
Vorgetäuschte (erschwindelte) Leistungen können nicht bewertet werden und werden in der Regel mit einer Eintragung geahndet.
Es liegt in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler, in Absprache mit den Lehrpersonen Nachholtermine für nicht erbrachte Leistungsfeststellungen zu vereinbaren (auch bei Abwesenheit bei Lernzielkontrollen).
Bewertung der Schülerinnen und Schüler mit Funktionsdiagnose oder klinischen Befund
Für Schülerinnen und Schüler mit einer Funktionsdiagnose oder einem klinischen Befund gelten dieselben Richtlinien wie oben beschrieben, wobei der individuelle Bildungsplan zu beachten ist.
Für Schülerinnen und Schüler mit einer Funktionsdiagnose oder einem klinischen Befund werden Leistungserhebungen so gestaltet, dass sie dem erteilten Unterricht entsprechen und geeignet sind, die Fortschritte der Schülerinnen und Schüler in Bezug auf ihre Möglichkeiten und ihre Ausgangslage zu bewerten. Dabei haben diese Schülerinnen und Schüler Anrecht auf alle Individualisierungs- und Personalisierungsmaßnahmen, Hilfsmittel, Ausgleichs- und Befreiungsmaßnahmen, wie sie im individuellen Bildungsplan angeführt sind bzw. im Klassenrat vereinbart wurden.
Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund
Sofern es der Klassenrat für notwendig erachtet, wird für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, die nicht bei uns aufgewachsen sind, ein Individueller Bildungsplan mit zielgleichen Maßnahmen erstellt. Dies ist für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren möglich.
Gültigkeit des Schuljahres
Das Schuljahr ist gültig, wenn die Schülerinnen und Schüler an mindestens drei Vierteln laut Jahresstundenplan teilgenommen haben.
In dokumentierten Ausnahmefällen – Krankheit (psychisch, physisch), Teilnahme an Wettkämpfen, belastende Lebenssituationen, Schwangerschaft, Mutterschaft u.Ä. kann der Klassenrat die Gültigkeit des Schuljahres auch dann anerkennen, wenn diese drei Viertel nicht erreicht werden vorausgesetzt, es liegt eine angemessene Anzahl von Bewertungselementen vor.
Versetzung
Die Schülerinnen und Schüler werden versetzt bzw. zur Diplomprüfung oder zur Abschlussprüfung zugelassen, wenn sie in allen Fächern und im Betragen eine positive Beurteilung aufweisen.
Die Schülerinnen und Schüler, die schwache oder negative Leistungen aufweisen, erhalten eine schriftliche Mitteilung.
Der Klassenrat kann Schülerinnen und Schüler auch dann versetzen oder zur Diplomprüfung bzw. zur Abschlussprüfung zulassen, wenn diese in einem oder mehreren Fächern eine negative Gesamtbewertung erhalten. Diese Noten sind im Bewertungsdokument anzuführen. Spricht sich der Klassenrat für eine Nichtversetzung aus, wird dies angemessen begründet – Grundlage dafür sind u.a. die schriftlichen Begründungen der negativen Beurteilungen in den einzelnen Fächern. Die Bewertung des Faches katholische Religion bzw. des Alternativunterrichts für katholische Religion wird nicht berücksichtigt.
